Kostenersatz für Studierende

 

Kostenersatz für Studenten mit Hauptwohnsitz in Bad Hall


Um einen Anreiz für Studenten in Bad Hall ihren Hauptwohnsitz zu belassen, hat der Gemeinderat einen Kostenersatz in der Höhe von € 50,- pro Semester beginnend mit dem Frühjahrssemester 2011 für das öffentliche Verkehrsmittel zum oder am Studienort beschlossen. Der Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe sowie ein Studiennachweis ist erforderlich.